Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme am Universal Design Award 2025 gelten die folgenden Bedingungen:

Die Teilnahme am Universal Design Award 2025, durchgeführt durch die Institut für Universal Design Verwaltungs-GmbH, Jahnstraße 21, 30974 Wennigsen (nachfolgend der Veranstalter), unterliegt den folgenden Teilnahmebedingungen.

Mit der Teilnahme am Universal Design Award 2025 akzeptieren die Teilnehmenden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

1 Teilnahmevoraussetzungen für die Teilnahme am Universal Design Award 2025

1.1 Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Webseite www.universal-design.org, wobei das Einreichungsformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt zugehen muss, damit eine Teilnahme am Universal Design Award 2025 erfolgen kann. Der Teilnehmende ist für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere seiner Kontaktdaten, selbst verantwortlich. Für die Übermittlung des Teilnahmeformulars entstehen dem Teilnehmenden Kosten in Höhe der angegebenen Einreichungsgebühren.

1.2 Die Teilnahme am Universal Design Award 2025 ist nur im eigenen Namen möglich.

1.3 Für die Teilnahme am Universal Design Award 2025 und die Ausgabe der Preise ist es erforderlich, dass sämtliche Angaben im Zusammenhang mit der Anmeldung des Teilnehmenden der Wahrheit entsprechen. Der Teilnehmende ist zudem verpflichtet, sich nach der Anmeldung zum Universal Design Award 2025 ändernde relevante Angaben dem Veranstalter mitzuteilen.

1.4 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende vom Universal Design Award 2025 auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder den Universal Design Award 2025 manipulieren oder dieses versuchen oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstoßen oder sonst in unfairer oder unlauterer Weise versuchen, den Universal Design Award 2025 zu beeinflussen. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Angaben im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Universal Design Award 2025 macht. Ein Ausschluss vom Universal Design Award 2025 kann auch bei Vorliegen von Verdachtsmomenten zu den vorgenannten Punkten erfolgen.

1.5 Alle Teilnehmenden, die sich bis zum 30. Juni 2025, 23.59 Uhr, („Teilnahmefrist“) mit dem Teilnahmeformular über www.universal-design.org anmelden, nehmen am Universal Design Award 2025 teil, sofern die Teilnahmevoraussetzungen vollständig erfüllt sind. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmefrist nach billigem Ermessen zu verlängern. Das Teilnahmeformular muss ausgefüllt und versendet werden und dem Veranstalter vollständig ausgefüllt rechtzeitig zugehen, damit eine Teilnahme am Universal Design Award 2025 möglich ist. Für die Wahrung der Teilnahmefrist ist der Zugang des Teilnahmeformulars beim Veranstalter maßgeblich. Für die Datenübertragung übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

1.6 Die Gebühren fallen pro Einreichung an. Die Kosten einer Einreichung im Überblick:

Wirtschaftsunternehmen, Industrieunternehmen, Investoren und Bauträger

Anmeldegebühr: 49,00 €

Juryausstellung: 490,00 €

Ausstellung der Preisträger: 950,00 €

Gesamtpreis maximal: 1.489,00 €

Sozialunternehmen und Kommunen

Anmeldegebühr: 49,00 €

Juryausstellung: 190,00 €

Ausstellung der Preisträger: 250,00 €

Gesamtpreis maximal: 489,00 €

Soloselbständige, Start-ups & Gründer*innen (Als Start-Ups zählen Unternehmen, die ab dem 01.01.2020 gegründet wurden. Nachweis z.B. durch Gewerbeanmeldung.)

Anmeldegebühr: 19,00 €

Juryausstellung: 90,00 €

Ausstellung der Preisträger: 180,00 €

Gesamtpreis maximal: 289,00 €

Studierende, Auszubildende, Berufseinsteiger (bis ein Jahr nach Abschluss)

Anmeldegebühr: - €

Juryausstellung: 49,00 €

Ausstellung der Preisträger: 90,00 €

Gesamtpreis maximal: 139,00 €

Studierende der folgenden Partnerhochschulen:

• Hochschule Hannover

• Hochschule München

• Technische Hochschule Rosenheim

Einreichungspreis pauschal: 49,- EUR

Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

Kosten für die Anlieferung und Abholung und Auf- und Abbau der Exponate zur Juryausstellung und der Ausstellung der Preisträger trägt der Einreichende.

Im Falle einer Aus¬zeichnung fallen keine weiteren Kosten für Urkunde und Publikationen an! Bei persönlichen Übereichungen (auf Wunsch) im Ausland müssen Hotel-und Reisekosten übernommen werden.

1.7 Falls Sie nach Einsenden der Einreichung Änderungen an Ihrer Einreichung vornehmen wollen, wenden Sie sich bitte an IUD@universal-design.org . Alle Änderungen müssen während der offiziellen Einreichungsphase vorgenommen werden. Nach Ende der Einreichungsphase sind keine Änderungen mehr möglich.

2. Durchführung des Universal Design Award 2025

2.1 Die Einreichung erfolgt über die Webseite www.universal-design.org. Video-Dateien und Dateien können auch darüber hochgeladen werden. Bevor sich die Jury die Projekte anschaut, trifft der Veranstalter eine formelle Vorselektion, um sicher zu gehen, dass die Projekte den grundlegenden Anforderungen entsprechen. Die Nominierungsjury nennt zwei Wochen nach Ende der Einreichungsfrist die Nominierten. Die Juryausstellung mit Präsentation vor der Expertenjury findet am 12. und 13. September 2025 im Café Kreuzgang in Braunschweig statt. Die Präsentation kann auch virtuell erfolgen. Im Rahmen der Juryausstellung wird der Consumer Award durch die Besucher der Ausstellung vergeben. Konzepteinreichungen können die Auszeichnung „Potential“ erhalten.

2.2. Alle Preisträger werden im Rahmen der „Ausstellung der Preisträger“ im Rahmen der munich creative business week im Mai 2026 gezeigt.

2.3 Die Feststellung, ob die Teilnahmevoraussetzungen und die Voraussetzungen für einen Universal Design Award erfüllt sind, obliegt dem Veranstalter.

2.4 Die ausgezeichneten Einreichungen werden am 15. September 2025 bekanntgegeben.

3. Nutzungsrechte

Damit die eingereichten Beiträge durch den Veranstalter im Rahmen der Durchführung der Universal Design Award 2025, insbesondere der Auswertung der eingereichten Beiträge, präsentiert werden können, ist eine entsprechende Einräumung von Nutzungsrechten erforderlich.

3.1 Zur Auswertung:

Zum Zwecke der Durchführung des Universal Design Award 2025, insbesondere der Auswertung der eingereichten Beiträge, werden an den Veranstalter unwiderruflich und unentgeltlich sämtliche räumlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Einreichungskonzepten übertragen, insbesondere – aber nicht abschließend – wie folgt:

• Das Recht, die eingereichten Beiträge in elektronischen Datenbanken zur internen Zugänglichmachung für die Jurierung zum individuellen Abruf und zur Wiedergabe auf dem Bildschirm bei Dritten (den Juroren) (Online-Nutzung) zugänglich zu machen.

• Davon ist auch das Recht umfasst, sämtliche eingeräumte Nutzungsrechte für die angegebenen Zwecke an etwaige Mitveranstalter entsprechend zu übertragen.

3.2 Zur Bewerbung des Awards und Präsentation der Shortlist und Gewinner:

Zum Zwecke der Bewerbung des Universal Design Award 2025 und Präsentation der Nominierten bzw. Gewinner, werden an den Veranstalter unwiderruflich und unentgeltlich sämtliche räumlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte an den Angaben Organisationsname, Projekttitel, einem Bild, das mit „Vorschau“ zu benennen ist, ein ggf. eingereichter Case-Film und der Kurzbeschreibung übertragen, insbesondere – aber nicht abschließend – wie folgt:

• Das Recht, die für die Veröffentlichung eingereichten Daten für sämtliche Verwertungen in digitalen Medien, insbesondere über Online-Plattformen wie YouTube, LinkedIn, Instagram und andere, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen. Dazu zählt insbesondere das Recht zur Speicherung (Archivierung), in elektronischen Datenbanken zur öffentlichen Zugänglichmachung zum individuellen Abruf und zur Wiedergabe auf dem Bildschirm bei Dritten (OnlineNutzung).

• Das Recht, die für die Veröffentlichung eingereichten Daten deren Bearbeitungen und Vervielfältigungen zum Zwecke der Präsentation in allen Medien und zur Eigenwerbung, insbesondere auf und über den Online-Auftritt unter www.universal-design.org zu nutzen. Dieses Recht soll ebenfalls mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen für deren Eigenwerbung, insbesondere auch zur Bewerbung der Zusammenarbeit etwaiger Mitveranstalter, zustehen.

• Von den Nutzungsrechten ist auch das Recht umfasst, sämtliche vorstehende Nutzungsrechte an den eingereichten Beiträgen ganz oder teilweise auf Dritte (z. B. soziale Netzwerke) zu übertragen. Dazu zählt insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Entscheidung darüber, zu welchen Bedingungen die eingebrachten Beiträge an Dritte weitergegeben werden, trifft ausschließlich der Veranstalter.

• Von den Nutzungsrechten ist auch das Recht umfasst, sämtliche eingeräumte Nutzungsrechte an etwaige Mitveranstalter entsprechend zu übertragen.

3.3 Mit der Bereitstellung der eingereichten Beiträge versichert und garantiert der Teilnehmende, dass ihm sämtliche, im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen erforderlichen Nutzungsrechte aufgrund ihrer Eigenschaft als Urheber, Filmurheber, Filmhersteller oder wegen eines entsprechenden Leistungsschutzes an den Werken zustehen und über diese frei verfügen dürfen. Der Teilnehmende versichert und garantiert, dass evtl. eingebrachte Beiträge frei von Rechten Dritter sind, insbesondere eventuell notwendige Einwilligungen Dritter (z. B. ausübender Künstler, DrehbuchNutzungsrechtsinhabern, Regisseure) vorliegen und eventuelle GEMA-Gebühren entrichtet wurden.

3.4 Für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzung von Rechten Dritter stellt der Teilnehmende den Veranstalter auf erstes Anfordern von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen, einschließlich der Kosten einer angemessen Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung, auf erstes Anfordern frei. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, die dem Veranstalter zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Der Teilnehmende ist darüber hinaus verpflichtet, den Veranstalter bei der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung von Urheber – oder Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten beruhen, aktiv zu unterstützen.

4. Haftung

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Bereitstellung und Erreichbarkeit des Teilnahmeformulars sowie für die Übertragung von Daten zu gewährleisten.

Der Veranstalter ist zudem nicht verpflichtet, eingereichte Beiträge gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für Verlust oder Beschädigung eingereichter Beiträge im Risiko- und Verantwortungsbereich Dritter, denen er eingereichte Beiträge überlässt. Diese Dritte sind nicht Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Diese Haftungsregeln gelten sinngemäß auch für das Verhalten von und Ansprüche gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragte des Veranstalters.

5. Vorzeitige Beendigung; Änderung dieser Teilnahmebedingungen

5.1 Der Veranstalter behält sich vor, den Universal Design Award 2025 jederzeit abzubrechen oder zu unterbrechen, wenn es aus technischen Gründen (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc. oder sonstige Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus sonstigen wichtigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Universal Design Award 2025 nicht gewährleistet werden kann.

5.2 Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden bei vorzeitiger Beendigung oder Unterbrechung der Universal Design Award 2025 sind im Rahmen der Haftungsbeschränkung ausgeschlossen.

5.3. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, jederzeit diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder anzupassen.

6. Datenschutz

6.1 Der Veranstalter verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO alle im Rahmen dieses Awards an ihn als Veranstalter mitgeteilte personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DatenschutzGrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetztes. Personenbezogene Daten in diesem Sinne sind die folgenden von Ihnen im Rahmen des Awards angegebenen personenbezogenen Daten: Firma, E-Mail-Adresse, Vorname, Name, sowie Daten, die in Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen, wie Ihre Teilnehmer- und ggf. Gewinnereigenschaft. Der Veranstalter gibt diese personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht, insbesondere nicht außerhalb der EU/EWR, an Dritte weiter. Hiervon ausgenommen sind die uns bei der Durchführung dieses Awards unterstützenden Dienstleistungsunternehmen, wie etwa technische Dienstleister, sowie Jurymitglieder. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Awards. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.

6.2 Natürliche Personen haben das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die vom Veranstalter über sie gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung sowie Datenübertragbarkeit dieser personenbezogenen Daten. Darüber hinaus steht diesen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Um die genannten Rechte geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an den Veranstalter.

6.3 Weitere Informationen zur Verarbeitung und über Ihre Rechte gemäß der DSGVO, sind in der geltenden Datenschutzerklärung zu finden, die hier eingesehen werden kann.

7. Veranstalter

Veranstalter des Universal Design Award 2025 ist die Institut für Universal Design Verwaltungs-GmbH, Jahnstraße 21. In 30974 Wennigsen.

8. Sonstige Regelungen

8.1 Die Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Sollten einzelne Regelungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Bestimmung.

8.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.